Nachschulung zum Bedienen von mobilen Hubarbeitsbühnen.
DGUV Vorschrift 1 | DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 | DGUV Grundsatz 308-008
Ausbildungsinhalte
- Betrieb allgemein
- Übernahme und Transport der Maschine
- Aufstellung/ Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
- Arbeiten mit der Maschine
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
- Regelmäßige Prüfungen
Zielgruppe
Personen aus den Bereichen Bedienung und Instandhaltung.
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre
Zielsetzung
Die Teilnehmer lernen Hubarbeitsbühnen sicher zu führen und bestimmungsgemäß einzusetzen.
Abschluss
Eintrag in den bestehenden Ausweis - nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung.
Ausbildungsdauer
0,5 Tage (4 UE)
Teilnehmerzahl
max. 12 Personen
Seminarort
RUD+SpanSet Ramstein
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