Nachschulung zum Bedienen von mobilen Hubarbeitsbühnen.

DGUV Vorschrift 1 | DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 | DGUV Grundsatz 308-008

Ausbildungsinhalte

  • Betrieb allgemein
  • Übernahme und Transport der Maschine
  • Aufstellung/ Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Arbeiten mit der Maschine
  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
  • Regelmäßige Prüfungen

Zielgruppe

Personen aus den Bereichen Bedienung und Instandhaltung.

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre

Zielsetzung

Die Teilnehmer lernen Hubarbeitsbühnen sicher zu führen und bestimmungsgemäß einzusetzen.

Abschluss

Eintrag in den bestehenden Ausweis - nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung.

Ausbildungsdauer

0,5 Tage (4 UE)

Teilnehmerzahl

max. 12 Personen

Seminarort

RUD+SpanSet Ramstein

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