Ausbildung zum Bedienen von mobilen Hubarbeitsbühnen.
DGUV Vorschrift 1 | DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 | DGUV Grundsatz 308-008
Ausbildungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Voraussetzungen und Pflichten des Bedieners von Hubarbeitsbühnen
- Unfallgeschehen
- Art, Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
- Sicherheitseinrichtungen
- Physikalische Grundlagen (Schwerpunkt Standsicherheit)
- Aufbau und Einsatz
- Regelmäßige Prüfungen
- Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen
- Praktische Ausbildung
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter/-innen, die Hubarbeitsbühnen bedienen.
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre
Zielsetzung
Sie erlernen die Grundlagen zur richtigen Bedienung einer Hubarbeitsbühne.
Abschluss
Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen - nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung.
Ausbildungsdauer
1 Tag (8 UE)
Teilnehmerzahl
max. 12 Personen
Seminarort
RUD+SpanSet Ramstein
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