Ausbildung zum Bedienen von mobilen Hubarbeitsbühnen.

DGUV Vorschrift 1 | DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 | DGUV Grundsatz 308-008

Ausbildungsinhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Voraussetzungen und Pflichten des Bedieners von Hubarbeitsbühnen
  • Unfallgeschehen
  • Art, Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Physikalische Grundlagen (Schwerpunkt Standsicherheit)
  • Aufbau und Einsatz
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen
  • Praktische Ausbildung

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter/-innen, die Hubarbeitsbühnen bedienen.

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre

Zielsetzung

Sie erlernen die Grundlagen zur richtigen Bedienung einer Hubarbeitsbühne.

Abschluss

Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen - nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung.

Ausbildungsdauer

1 Tag (8 UE)

Teilnehmerzahl

max. 12 Personen

Seminarort

RUD+SpanSet Ramstein

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