Ausbildung zum Bedienen von mobilen Hubarbeitsbühnen.
DGUV Vorschrift 1 | DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 | DGUV Grundsatz 308-008
Ausbildungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Voraussetzungen und Pflichten des Bedieners von Hubarbeitsbühnen
- Unfallgeschehen
- Art, Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
- Sicherheitseinrichtungen
- Physikalische Grundlagen (Schwerpunkt Standsicherheit)
- Aufbau und Einsatz
- Regelmäßige Prüfungen
- Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen
- Praktische Ausbildung
Zielgruppe.
- Betriebsleiter
- Sicherheitsfachkräfte
- Meister
- Anschläger
- Alle Personen, die mit dem Einsatz und der regelmäßigen Prüfung von Lastaufnahmemitteln beschäftigt sind.
Voraussetzung.
Mindestalter 18 Jahre.
Zielsetzung.
Sachkundige Person
Lastaufnahmemittel
mit Teilnahmezertifikat
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Sachkunde, um eine „Zur Prüfung befähigte Person“ nach BetrSichV § 2 (6) und ArbschG § 7 werden zu können
Abschluss.
Sachkundige Person
Lastaufnahmemittel
mit Teilnahmezertifikat
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Sachkunde, um eine „Zur Prüfung befähigte Person“ nach BetrSichV § 2 (6) und ArbschG § 7 werden zu können
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter/-innen, die Hubarbeitsbühnen bedienen.
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre
Zielsetzung
Sie erlernen die Grundlagen zur richtigen Bedienung einer Hubarbeitsbühne.
Abschluss
Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen - nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung.
Ausbildungsdauer
1 Tag (8 UE)
Teilnehmerzahl
max. 12 Personen
Seminarort
LASH+LIFT Standort Ramstein
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